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U-Bahn-Streit

06.03.2018

Siemens feiert Etappensieg – BVG darf vorerst keine Züge kaufen
Berlin - Im Streit um den geplanten Kauf von 80 U-Bahn-Wagen hat Siemens einen ersten Erfolg errungen. Das Kammergericht hat die aufschiebende Frist der Beschwerde, die der Technologiekonzern gegen eine Entscheidung der Vergabekammer Berlin eingelegt hatte, auf unbestimmte Zeit verlängert. Das bedeutet, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) weiterhin keine U-Bahnen kaufen dürfen.

Der Streit dreht sich darum, dass die BVG die Züge ohne Ausschreibung bei Stadler Pankow bestellen will. Den Verzicht auf ein Vergabeverfahren begründet das Landesunternehmen damit, dass dafür die Zeit fehle. Ursprünglich sollten weitere Züge der Baureihe F79 für die Zukunft fit gemacht werden. Doch es habe sich herausgestellt, dass die Serie umfangreiche Schäden aufweise. Ein Notkauf sei deshalb nötig, so die BVG.

Ein verschlepptes Problem

Siemens entgegnete, dass seit langem bekannt war, dass der Fahrzeugpark erneuert werden müsse. Für reguläre Vergabeverfahren wäre Zeit gewesen. Doch das Problem sei verschleppt worden. Wie berichtet, beantragte Siemens bei der Vergabekammer des Landes Berlin die Nachprüfung des geplanten Kaufs, unterlag aber. Daraufhin legte der Bahnhersteller Beschwerde ein. Darüber wird das Kammergericht nun am 4. Mai verhandeln.

Da das Gericht noch nicht abschließend über die Erfolgsaussichten der Beschwerde beraten hat, habe es am Montag „die aufschiebende Wirkung der Beschwerde einstweilen verlängert, um zu verhindern, dass schon jetzt der Zuschlag erteilt wird“, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit.

Affront gegen Berlin

„Ich bewerte das Verhalten von Siemens als Affront gegen Berlin, gegen die BVG und gegen die Fahrgastinteressen“, sagte Christfried Tschepe vom Fahrgastverband IGEB. Wenn die Serie F79 nicht bald ersetzt würde, werde es zu „erheblichen negativen Auswirkungen auf den Nahverkehr in Berlin kommen“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz.

In diesem Fall wäre es erforderlich, auf den Linien U5 bis U9 die Fahrpläne auszudünnen – mit der möglichen Folge, dass Fahrgäste länger auf den nächsten Zug warten müssten.

Autor/Agentur: BLZ
Quelle: Berliner Zeitung
Medium: Tageszeitung
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