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Pressemitteilung vom 22. Dezember 2009

Bewährungsstrafe für Berliner S-Bahn

Fahrgastverband IGEB begrüßt Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes

Die heutige Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes, die Betriebsgenehmigung für die Berliner S-Bahn um ein Jahr, aber nicht um die möglichen 15 Jahre zu verlängern (EBA-Pressemitteilung 13/2009), wird vom Berliner Fahrgastverband IGEB ausdrücklich begrüßt. Damit bleibt den Berliner Fahrgästen einerseits ein erneutes Chaos durch vollständigen Ausfall der S-Bahn erspart, andererseits wird der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn Berlin GmbH unmissverständlich signalisiert, dass es so nicht weitergehen kann. Die aktuelle Situation mit dem erneut reduzierten Verkehrsangebot zeigt deutlich, dass die bisherigen strukturellen Verbesserungen noch längst nicht ausreichen, um zum Normalfahrplan zurückkehren und diesen stabil fahren zu können.

Der Berliner Fahrgastverband IGEB erkennt die Bemühungen der neuen Geschäftsführung und das große Engagement der Mitarbeiter an, die Berliner S-Bahn wieder zu einem verlässlichen und attraktiven Verkehrsmittel zu machen. Allerdings reicht die Aufstockung des Personals in den Werkstätten noch nicht aus. Es sind weitere Verstärkungen erforderlich. Vor allem aber muss die innerstädtische Betriebswerkstatt Friedrichsfelde endlich wieder eröffnet werden. Die Konzentration auf Werkstätten am Stadtrand war eine Fehlentwicklung, die korrigiert werden muss. So ist der Ausbau der Werkstatt in Oranienburg kein angemessener Ersatz, weil die Strecke dorthin nur eingleisig und der Zuführungsweg zu weit ist.

Personaldefizite gibt es auch bei den Fahrdienstleitern. Schon kleine Störungen im Verkehr führen zur Überlastung der zu wenigen Fahrdienstleiter. Am Wochenende 16. bis 18. Oktober musste der nächtliche Zugverkehr auf der S 47 sogar ganz eingestellt werden, weil Fahrdienstleiter fehlten.

Wichtig ist auch eine bessere Öffentlichkeitsarbeit. Das seit dem Führungswechsel bei der S-Bahn am 2. Juli gewonnene Vertrauen wurde in den letzten Wochen wieder verspielt, in dem die Lage beschönigt wurde und Fahrplaneinschränkungen ohne Vorwarnung "überfallartig" umgesetzt wurden.

Gefordert ist aber auch der Berliner Senat. Es reicht nicht, die DB und die S-Bahn zu kritisieren, sich aber vor der Entscheidung über die Zukunft der Berliner S-Bahn zu drücken. Es ist viel zu spät, über eine Ausschreibung des S-Bahn-Betriebs in der Zeit nach 2017 erst Ende 2011 (also nach den Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus) entscheiden zu wollen. Auch die S-Bahn GmbH und ihre Mitarbeiter haben ein großes Interesse, dass sich Berlin und Brandenburg als Besteller des S-Bahn-Verkehrs schnell entscheiden, wie es weitergehen soll.

Außerdem bekräftigt der Berliner Fahrgastverband IGEB seine Forderung, dass umgehend über die Vergabe der einbehaltenen S-Bahn-Gelder diskutiert und entschieden wird. Dieser "Geldregen" darf nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden, sondern muss schnell für dauerhafte Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr Berlins eingesetzt werden. Der Berliner Senat steht hier in der Pflicht, auf diese Weise seinen Beitrag zur Entschädigung der Berliner Fahrgäste zu leisten.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Matthias Horth, stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.