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Pressemitteilung vom 12. September 2022

Busspuren: Rückbau statt Ausbau

Berliner Fahrgastverband IGEB fordert Senat zum sofortigen Handeln auf

Es ist wie eine Geschichte aus dem Tollhaus. Seit mehr als 20 Jahren richtet Berlin Busspuren ein, für die noch unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen eigene, von der Bundesvorschrift abweichende Anforderungen festgelegt wurden. Das war eine Kompetenzüberschreitung der Landesverwaltung, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren und trat damit eine Lawine los, die nicht nur das im Frühjahr von Verkehrssenatorin Bettina Jarasch angekündigte Busbeschleunigungsprogramm unter sich begräbt, sondern auch das Bestandsnetz. Zumal die Senatsverwaltung kapituliert und auf Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung verzichtet.

Noch Anfang des Jahres wurden Hoffnungen geweckt, als die Verkehrssenatorin ankündigte, den Ausbau von Bussonderfahrstreifen, wie die für die Busse reservierten Verkehrsanlagen im Fachjargon genannt werden, intensiv vorantreiben zu wollen. Dieses Ziel eines von Senatorin Jarasch initiierten 100-Tage-Programms ist nun gefährdet, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin an der Clayallee einen Präzedenzfall geschaffen hat. Anwohner hatten gegen die neue rund 1 km lange Busspur stadtauswärts zwischen dem U-Bahnhof Oskar-Helene-Heim und der Riemeisterstraße geklagt und Recht bekommen.

Die Verwaltung habe die Gefahrenlage nicht ausreichend darlegen können und ihre Kompetenzen überschritten, weil sie von der bundesweit gültigen Verwaltungsvorschrift abgewichen war. Jene so genannte VwV-StVO regelt, dass Busspuren erst dann eingerichtet werden dürfen, wenn auf dem Abschnitt 20 Busse pro Stunde verkehren. Berlin hatte im Jahr 2000 im Zuge eines Beschleunigungsprogramms einen eigenen Wert festgelegt und die Frequenz von 20 auf neun Omnibusse je Stunde und Richtung herabgesetzt.

Kaum eine Busspur erreicht die völlig utopische Fahrtenanzahl der VwV-StVO – nicht einmal bundesweit! Immerhin müsste bei 20 Fahrten pro Stunde alle drei Minuten ein Bus fahren.

Daher fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB

1.   
eine Änderung der Verwaltungsvorschrift und das ersatzlose Streichen dieser aus der Zeit gefallenen Mindestanforderung, die es ironischerweise nur bei Bussonderfahrstreifen gibt. Hierfür muss sich das Land Berlin im Bund starkmachen.

2.   
eine Sofortlösung als Übergangslösung. Da Radfahrstreifen eine solche Hürde nicht haben, muss das 100-Tage-Programm eines Berlin-weiten Ausbaus von Bussonderfahrstreifen umgesetzt werden, indem Busspuren wie beispielsweise Unter den Eichen als Radfahrstreifen realisiert werden, auf dem Linienverkehr freigegeben wird. Wo es der Platz zulässt (wie z.B. an der Clayallee), müssen diese Kombispuren auch unter Zuhilfenahme des Fahrbahnrandes so breit ausfallen, dass Bus und Fahrrad problemlos aneinander vorbeipassen.

3.    
Einrichtung sogenannter Pop-up-Busspuren, die als Erprobungsmaßnahme nach § 45 StVO Absatz 9 Satz 4 Nummer 7 ohne eine begründete Gefahrenlage sofort umgesetzt werden können.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.