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Pressemitteilung vom 05. November 2014

Her mit dem Notfahrplan!

Fahrgastverband IGEB fordert gesetzliche Regelungen zur Sicherung eines Mindestangebotes bei Streik

Den bevorstehenden viertägigen Streik der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) bei der Deutschen Bahn nimmt der Berliner Fahrgastverband IGEB zum Anlass, seine seit Jahren bei jedem Streik im öffentlichen Verkehr erhobene Forderung nach einer gesetzlichen Regelung für einen verlässlichen Notfahrplan zu wiederholen und zu bekräftigen.

Öffentlicher Verkehr ist eine wichtige Daseinsvorsorge. Es muss verboten werden, diesen vollständig zu bestreiken. Deshalb muss gesetzlich geregelt werden, dass beim Fernverkehr und insbesondere bei dem von den Steuerzahlern mitfinanzierten Nahverkehr immer ein Mindestangebot eines garantierten verlässlichen Notfahrplans gefahren wird. In anderen europäischen Ländern gibt es solche Regelungen.
Bis zu einer gesetzlichen Regelung müssen Deutsche Bahn und GDL eine entsprechende Notdienstvereinbarung abschließen!

Streik überschattet den 9. November
Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt, dass die GDL den bevorstehenden Streik erstmals mehr als 24 Stunden vor dem Beginn angekündigt hat. Zugleich verurteilt der Fahrgastverband, dass der 9. November in den Streik einbezogen wurde. Das überschattet alle Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag des Mauerfalls – insbesondere in Berlin.

BVG muss Bauarbeiten auf der U7 verschieben
Der Fahrgastverband IGEB fordert die BVG auf, ihre für das kommende Wochenende geplanten Bauarbeiten mit Unterbrechung der U-Bahn-Linie 7 zu verschieben. Da zeitgleich die U-Bahn-Linie 2 durch Bauarbeiten unterbrochen ist, muss die BVG alles tun, um eine zweite Vollsperrung zu verhindern. Die Mehrkosten durch die Verschiebung der Bauarbeiten sind der BVG vom Berliner Senat zu ersetzen.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.