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Pressemitteilung vom 07. Oktober 2016

Den Straßenbahnbetrieben im Land Brandenburg fehlt das Geld für neue Fahrzeuge

Fahrgastverband regt Finanzierungsgesellschaft des Landes an

Elektromobilität ist eines der großen Zukunftsprojekte. Im Land Brandenburg bieten bereits heute – und das seit mehr als 100 Jahren – Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, Schöneiche/Rüdersdorf, Strausberg und Woltersdorf bewährte Elektromobilität per Straßenbahn an. Hinzu kommt in Eberswalde einer der wenigen verbliebenen O-Bus-Betriebe Deutschlands.

Dle sieben Straßenbahnbetriebe in Brandenburg und ihre Aufgabenträger stehen vor besonders großen Herausforderungen. Die Fahrzeuge sind mittlerweile durchschnittlich über 30 Jahre alt und teilweise nicht barrierefrei. In § 8 Absatz 3 Satz 3 des deutschen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird aber gefordert: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“

Besonders kritisch ist die Lage in Frankfurt (Oder), denn dort sind bisher nur acht behindertengerechte Straßenbahnen im Einsatz. Die restlichen Hochflurfahrzeuge müssen mittelfristig erneuert werden. Die Frankfurter Straßenbahn möchte deshalb 13 neue behindertengerechte Fahrzeuge beschaffen und steht in Kontakt mit Herstellern. Doch eine Bestellung ist nicht möglich, weil die Finanzierung nicht gesichert ist.

Die betroffenen Kommunen und Kreise sind nicht in der Lage, die Finanzierung neuer Straßenbahnfahrzeuge alleine zu stemmen. Um dies zu leisten, benötigen die Aufgabenträger und Ihre Verkehrsbetriebe eine finanzielle Unterstützung. Doch bisher weigert sich die brandenburgische Landespolitik, dazu konkrete Aussagen zu machen, die über die Bereitstellung von jährlich 5 Mio Euro – in Summe für ALLE sieben brandenburgischen Straßenbahnbetriebe und den O-Bus in Eberswalde – hinausgehen. Für ihren Eigenanteil müssten die Betriebe somit mehrere Jahre sparen, um sich auch nur ein einziges Fahrzeug leisten zu können.

Der Fahrgastverband IGEB sieht deshalb die Landesregierung in der Pflicht und regt an, dass Brandenburg eine Finanzierungsgesellschaft zur Beschaffung neuer Straßenbahn- und O-Bus-Fahrzeuge gründet, wie es in Berlin erfolgt ist. Die BVG wird gemäß dem am 7. Januar 2016 unterschriebenen „Letter of Intent“ die Beschaffung neuer U-Bahnen und Straßenbahnen langfristig und finanziell abgesichert planen können.

Eine vergleichbare Gesellschaft des Landes Brandenburg müsste etwa 70 Prozent der Kosten für die Straßenbahn-Beschaffungen übernehmen. Die übrigen Anteile sollten die betroffenen Kommunen, Landkreise und Verkehrsbetriebe leisten können.

Sollte die Fahrzeugneubeschaffung weiter verzögert werden, wären teure Übergangslösungen erforderlich, indem in den vorhandenen Fuhrpark investiert wird. Diese „verlorenen“ Kosten würden die Kommunen zusätzlich belasten und die finanziellen Möglichkeiten zur Beschaffung neuer Fahrzeuge noch weiter einschränken. Die Unternehmen haben ihre Hausaufgaben gemacht und beispielsweise ein gemeinsames Lastenhaft für die Meterspurbetriebe erstellt. Nun muss die Landespolitik zu ihrem Versprechen stehen und den langfristigen Erhalt der Straßenbahnbetriebe im Land Brandenburg finanziell absichern.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.