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Pressemitteilung vom 21. August 2006

Ja zur Kameraüberwachung auf U-Bahnhöfen

Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt die Ausweitung der Videoaufzeichnung und -speicherung bei der BVG, fordert aber, dass die Kosten von der gesamten Gesellschaft getragen werden.


Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt die Absicht der BVG, alle U-Bahnhöfe per Kamera zu überwachen und alle Aufzeichnungen befristet aufzubewahren. Bei allem Respekt vor den wichtigen Belangen des Datenschutzes müssen die Sicherheitsbedürfnisse der großen Mehrheit der Fahrgäste im Vordergrund stehen. Deshalb sollte die BVG auch prüfen, ob die Aufbewahrung der Aufzeichnungen nicht 24, sondern 48 Stunden (wie derzeit bei der Bahn) erfolgen kann, da der Berliner Fahrgastverband in Gesprächen mit Sicherheitsexperten erfuhr, dass zumindest einige die 24-Stunden-Aufbewahrung für nicht ausreichend halten.

Dem Vorbild der BVG folgend, sollte die Bahn auch alle Berliner S-Bahnhöfe in gleicher Weise überwachen.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte sollte sich dieser Entwicklung nicht länger entgegen stellen, sondern sie intensiv begleiten und damit zur Verhinderung eines Missbrauchs der gewonnenen Informationen beitragen.

Angesichts der Millionenbeträge, die die BVG und andere Verkehrsunternehmen für die Kameraüberwachung aufzuwenden haben, fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB, dass diese Zusatzkosten aus den öffentlichen Haushalten und somit von der gesamten Gesellschaft getragen werden – zumal Kameras nicht die Anwesenheit von Personal ersetzen können. Ebenso wenig, wie die Kosten der Überwachung des Straßenverkehrs allein den Autofahrern aufgebürdet werden, dürfen die Kosten der Überwachung auf U- und S-Bahnhöfen nicht allein von den Fahrgästen getragen werden.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, Stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.