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Pressemitteilung vom 09. August 2009

Entschädigung für S-Bahn-Kunden: alles unklar

Berliner Fahrgastverband IGEB fordert Deutsche Bahn auf, bei den Stammkunden nicht zu differenzieren und alle für das S-Bahn-Chaos zu entschädigen

Vor genau einem Monat kündigte die DB Entschädigungen für die Fahrgäste im Einzugsbereich der Berliner S-Bahn an: "im Dezember einen Monat freie Fahrt". Der Fahrgastverband IGEB hat diese Kulanzregelung wiederholt begrüßt. Die Ausfälle bei der S-Bahn hatten im Juli ein solches Ausmaß erreicht, dass eine Entschuldigung nur mit Worten zu wenig wäre. Doch noch immer wissen die Fahrgäste nicht, wer tatsächlich entschädigt wird.

"DB-Personenverkehrsvorstand Homburg kündigte außerdem freiwillige Kompensationsleistungen für Stammkunden an: „Abo- und Jahreskarteninhaber, die für die Tarifbereiche Berlin A, B oder C im Dezember noch entsprechende Karten besitzen, erhalten im Dezember einen Monat freie Fahrt.“ Diese Regelung gelte für die VBB-Umweltkarte, Auszubildende/Schüler und Geschwisterkarten sowie Abo65plus-Nutzer und Firmenticketinhaber. Damit erhalten Fahrgäste eine Kompensation, die sich langfristig an die öffentlichen Verkehrsmittel gebunden haben und nicht mit der Angebotsminderung rechnen konnten. Die Entschädigung ist unabhängig vom jeweiligen VBB-Verkehrsunternehmen, bei dem der Fahrgast Kunde ist." (DB-Presseinformation vom 9.7.2009).

Der Berliner Fahrgastverband IGEB hält es für richtig, sich auf Stammkunden zu konzentrieren, vermisst in der Aussage der DB aber wichtige Kundengruppen:

Der Berliner Fahrgastverband IGEB fordert deshalb die Deutsche Bahn auf, den Kreis der zu entschädigenden Kunden um die vorstehend genannten Stammkunden zu erweitern. Damit die Betroffenen ihre Forderungen auf Einbeziehung in die Kulanzregelung aber auch geltend machen können, ist es wichtig, dass sie ihre Monatskarten aufheben und zu gegebener Zeit vorlegen.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, Stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.