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Pressemitteilung vom 04. Oktober 2009

S-Bahn-Entlastungsverkehr im Berliner Fernbahntunnel muss bleiben

Berliner Fahrgastverband IGEB fordert, die S-Bahn-Entlastungszüge Gesundbrunnen—Hauptbahnhof—Südkreuz ("S21") und andere S-Bahn-Entlastungszüge dauerhaft zu erhalten

Am heutigen 4. Oktober sollen die geliehenen S-Bahn-Züge aus Süddeutschland das letzte Mal von Gesundbrunnen durch den Berliner Fernbahntunnel zum Südkreuz verkehren und Hauptbahnhof sowie Potsdamer Platz erschließen. Dabei hat sich gerade in den letzten Tagen und insbesondere am 3. Oktober gezeigt, dass dieses Angebot immer besser angenommen wird. Deshalb fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB eine dauerhafte Weiterführung. Gesichert werden müssen diese und weitere Entlastungsverkehre in den Nachverhandlungen zum Verkehrsvertrag. Von solch einer nachhaltigen Entschädigung profitieren alle: die Fahrgäste, die S-Bahn Berlin GmbH und der öffentliche Verkehr im Raum Berlin insgesamt.

Der S-Bahn-Entlastungsverkehr zwischen Gesundbrunnen und Südkreuz ist wenig bekannt, die Fahrplanaushänge sind unzureichend, es gibt keinen reinen Taktfahrplan und auf den Bahnhöfen ist es mühsam, das ständig wechselnde Abfahrgleis zu finden, insbesondere im Bahnhof Gesundbrunnen mit seiner besonders schlechten Fahrgastinformation. Dennoch sind in den letzten zwei Wochen immer mehr Fahrgäste mit den attraktiven S-Bahn-Zügen aus München, Stuttgart und Frankfurt am Main gefahren. Denn die Vorteile sind groß:

Finanziert werden können diese Zugfahrten aus den Entschädigungen der S-Bahn für den mangelhaften Verkehr im Jahr 2009. Diese Möglichkeit soll außerdem genutzt werden, um die Verdichtung des RE1-Angebots zwischen Berlin Ostbahnhof und Potsdam Hbf von zwei auf vier Züge pro Stunde aufrecht zu erhalten, bevor es ab Ende 2012 ohnehin entsprechend verdichtet wird. Und schließlich sollen die verlängerten Fahrten der Heidekrautbahn (NE 27) zum Bahnhof Gesundbrunnen beibehalten werden.

Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat sich dafür eingesetzt, dass die Entschädigungszahlungen für die massiven Zugausfälle im Sommer 2009 allen Stammkunden zu gute kommen und es nicht durch Ausgrenzung z.B. der Studentinnen und Studenten, Stammkunden 1. und 2. Klasse gibt. Das ist erreicht.

Weitere Entschädigungen müssen jetzt darauf gerichtet sein, dass den Fahrgästen als Ersatz für die Zugausfälle im Herbst 2009 Zusatzangebote in den Folgejahren gemacht werden. Eine solche Kompensation kann aber mangels Fahrzeugen nicht von der S-Bahn Berlin GmbH gefahren werden. Vielmehr müssen deren Züge wegen anhaltender Fahrzeugknappheit weiterhin entlastet werden. Deshalb müssen die beim Notfahrplan eingeführten S-Bahn-Entlastungszüge auf den Regional- und Fernverkehrsgleisen beibehalten und in der Fahrplanlage verbessert werden.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Matthias Horth, Stv. Vorsitzender
Jens Wieseke, Stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.